{"id":14548,"date":"2024-01-10T15:34:41","date_gmt":"2024-01-10T15:34:41","guid":{"rendered":"https:\/\/emit-services.com\/?page_id=14548"},"modified":"2026-03-02T20:14:32","modified_gmt":"2026-03-02T20:14:32","slug":"a-g-b","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/emit-services.com\/de\/a-g-b\/","title":{"rendered":"Vollst\u00e4ndige AGB"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"14548\" class=\"elementor elementor-14548\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-724f687 elementor-section-height-min-height elementor-section-full_width elementor-section-stretched elementor-section-height-default elementor-section-items-middle\" data-id=\"724f687\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" 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Zum Bahnhof 21 - 31311 Uetze - Deutschland<\/p><p style=\"text-align: center;\">Vorstand: Dr. Abdelaziz Aabadi<\/p><p style=\"text-align: center;\">Telefon: +49 05173 9248453 \u00a0<\/p><p style=\"text-align: center;\">e-Mail: dmv.mice@gmail.com<\/p><p style=\"text-align: center;\">Registereintragung: Amtsgericht Hildesheim VR 201089 - Finanzamt Burgdorf: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE307860833<\/p><h6 style=\"text-align: center;\">Als gemeinn\u00fctzig anerkannte Organisation in Deutschland wird EMIT-Services \/ DMV-MICE e.V. von Google for Nonprofits sowie von mehreren nationalen und internationalen institutionellen Initiativen unterst\u00fctzt.<\/h6><p align=\"left\"><em><strong>WICHTIG<\/strong> : F\u00fcr alle rechtlichen und administrativen Bedingungen gilt nur die deutsche Version.<\/em>.<\/p><p align=\"left\"><strong>Wir freuen uns \u00fcber Ihren Besuch auf unseren Webseiten und Ihr Interesse an unseren Angeboten.<\/strong><\/p><p align=\"left\"><strong>Das Unternehmen DMV-MICE e.V. Zum Bahnhof 21 - 31311 Uetze bietet auf seinen Plattformen verschiedene Produkte an, unter anderem \u00fcber www.emit-services.com, Veranstaltungs- und Reiseangebote. DMV-MICE e.V. ist Mitglied von Deutschlands gr\u00f6\u00dftem Reiseb\u00fcro Verband TSS Group mit Sitz in Dresden: <a href=\"http:\/\/www.tss-group.eu\">http:\/\/www.tss-group.eu<\/a>. DMV-MICE e.V. ist dar\u00fcber hinaus vertraglich mit nationalen und internationalen Reiseveranstaltern und DMCs verbunden und tritt somit auch als Vermittler f\u00fcr deren Produkte auf.<\/strong><\/p><p align=\"left\">Die Mitglieder und der Vorstand von DMV-MICE e.V. - erfahrene Reiseprofis, Eventmanager, Digitalexperten, Medien- und Kommunikationsexperten aus Marokko, Deutschland und dem internationalen Umfeld - b\u00fcndeln ihr vielf\u00e4ltiges Know-how, um gemeinsam Au\u00dfergew\u00f6hnliches zu schaffen.<\/p><p align=\"left\">Der Kunde ist berechtigt, die von EMIT-Services \/ DMV-MICE e.V. angebotenen Dienstleistungen zu gesch\u00e4ftlichen oder privaten Zwecken in Anspruch zu nehmen. Der Zugang zu den entsprechenden Online-Produkten wird dem Kunden ausschlie\u00dflich unter Geltung und im Rahmen der vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen einger\u00e4umt.<\/p><p align=\"left\">DMV-MICE e.V. fungiert als Inkubator f\u00fcr Start-up-Unternehmen in Marokko und Deutschland, als Vermittler von F\u00f6rdermitteln sowie als Unterst\u00fctzer von Ma\u00dfnahmen zur Arbeitsf\u00f6rderung in beiden L\u00e4ndern. S\u00e4mtliche Erl\u00f6se aus dem Vertrieb der angebotenen Produkte flie\u00dfen ausschlie\u00dflich in die F\u00f6rderung von Existenzgr\u00fcndungen sowie in weitere gemeinn\u00fctzige Projekte in Deutschland und Marokko.<\/p><p align=\"left\">EMIT-Services \/ DMV-MICE e.V. legt besonderen Wert auf eine transparente und faire Vertragsbeziehung sowie auf die umfassende Information seiner Kunden. Gem\u00e4\u00df den Vorschriften des geltenden Reisevertragsrechts, insbesondere im Rahmen der Buchung einer Pauschalreise, ist EMIT-Services \/ DMV-MICE e.V. verpflichtet, den Kunden rechtzeitig und vollst\u00e4ndig \u00fcber seine gesetzlichen Rechte zu informieren.<\/p><p align=\"left\">Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen dem Kunden und EMIT-Services \/ DMV-MICE e.V. zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie erg\u00e4nzen die gesetzlichen Regelungen der \u00a7\u00a7 651a bis 651y des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie der Artikel 250 und 252 des Einf\u00fchrungsgesetzes zum BGB (EGBGB) und konkretisieren diese.<\/p><p align=\"center\"><strong>DMV-MICE e.V. - Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen - Stand 10. Januar 2024<\/strong><\/p><h6 style=\"text-align: center;\"><strong>WICHTIG: Nur die deutsche Version der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ist g\u00fcltig.<\/strong><\/h6><h6 style=\"text-align: center;\"><strong>WICHTIG: Nur die deutsche Version der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ist verbindlich.<\/strong><\/h6><h6 style=\"text-align: center;\"><strong>WICHTIG: Nur die deutsche Version der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ist rechtlich bindend.<\/strong><\/h6><h6 style=\"text-align: center;\"><strong><span style=\"color: #646464;\"><span style=\"font-family: Liberation Serif, serif;\"><span style=\"font-size: medium;\"><b>Abschluss des Reisev<\/b><\/span><\/span><\/span><\/strong><strong><span style=\"color: #646464;\"><span style=\"font-family: Liberation Serif, serif;\"><span style=\"font-size: medium;\"><b>ertrag<\/b><\/span><\/span><\/span><\/strong><strong><span style=\"color: #646464;\"><span style=\"font-family: Liberation Serif, serif;\"><span style=\"font-size: medium;\"><b>es<\/b><\/span><\/span><\/span><\/strong><\/h6><p align=\"left\"><i><b>1. Abschluss des Pauschalreisevertrages \/ Verpflichtung f\u00fcr Mitreisende<\/b><\/i><\/p><p align=\"left\">1.1. <span style=\"font-family: Liberation Serif, serif;\"><span style=\"font-size: medium;\">Die Buchung kann schriftlich bei Ihrem Reiseb\u00fcro oder schriftlich, telefonisch oder per E-Mail bei EMIT-Services \/ erfolgen. <\/span><\/span><span style=\"font-family: Liberation Serif, serif;\"><span style=\"font-size: medium;\">DMV-MICE e.V.<\/span><\/span><span style=\"font-family: Liberation Serif, serif;\"><span style=\"font-size: medium;\">oder per Internet vorgenommen werden. Mit Ihrer Buchung bieten Sie EMIT-Services \/ <\/span><\/span><span style=\"font-family: Liberation Serif, serif;\"><span style=\"font-size: medium;\">DMV-MICE e.V.<\/span><\/span><span style=\"font-family: Liberation Serif, serif;\"><span style=\"font-size: medium;\"> den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.<\/span><\/span> F\u00fcr alle Anmeldungen gilt:<\/p><p align=\"left\">a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die erg\u00e4nzenden Informationen des Reiseveranstalters f\u00fcr die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.<\/p><p align=\"left\">b) Der Kunde hat f\u00fcr alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, f\u00fcr die er die Buchung vornimmt, wie f\u00fcr seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdr\u00fcckliche und gesonderte Erkl\u00e4rung \u00fcbernommen hat.<\/p><p align=\"left\">c) Weicht der Inhalt der Reisebest\u00e4tigung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er f\u00fcr die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, sofern der Reiseveranstalter bez\u00fcglich des neuen Angebots auf die \u00c4nderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erf\u00fcllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdr\u00fcckliche Erkl\u00e4rung oder Anzahlung erkl\u00e4rt hat.<\/p><p align=\"left\">d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen \u00fcber wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zus\u00e4tzlichen Kosten, die Zahlungsmodalit\u00e4ten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 \u00a7 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdr\u00fccklich vereinbart ist.<\/p><p align=\"left\">1.2 F\u00fcr die Buchung, die online erfolgt, gilt:<\/p><p align=\"left\">a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.<\/p><p align=\"left\">b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebest\u00e4tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverz\u00fcglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebest\u00e4tigung auf einen dauerhaften Datentr\u00e4ger \u00fcbermitteln (welcher es dem Kunden erm\u00f6glicht, the Erkl\u00e4rung unver\u00e4ndert so aufbewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zug\u00e4nglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), sofern der Reisende keinen Anspruch auf eine Reisebest\u00e4tigung in Papierform nach Art. 250 \u00a7 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger k\u00f6rperlicher Anwesenheit beider Parteien oder au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen erfolgte.<\/p><p align=\"left\">c) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erl\u00e4utert.<\/p><p align=\"left\">d) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur L\u00f6schung oder zum Zur\u00fccksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturm\u00f6glichkeit zur Verf\u00fcgung, deren Nutzung erl\u00e4utert wird.<\/p><p align=\"left\">e) Die zur Durchf\u00fchrung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen werden angegeben.<\/p><p align=\"left\">f) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde dar\u00fcber und \u00fcber die M\u00f6glichkeit zum sp\u00e4teren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.<\/p><p align=\"left\">g) Mit Bet\u00e4tigung des Buttons (der Schaltfl\u00e4che) \"zahlungspflichtig anmelden\" oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.<\/p><p align=\"left\">h) Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverz\u00fcglich auf elektronischem Weg best\u00e4tigt (Eingangsbest\u00e4tigung).<\/p><p align=\"left\">i) Die \u00dcbermittlung der Reiseanmeldung durch Bet\u00e4tigung des Buttons begr\u00fcndet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages.<\/p><p align=\"left\">j) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebest\u00e4tigung des Reiseveranstalters beim Kunden zu Stande, die auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger erfolgt. Erfolgt die Reisebest\u00e4tigung sofort nach Bet\u00e4tigung des Buttons \"zahlungspflichtig anmelden\" durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebest\u00e4tigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebest\u00e4tigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung \u00fcber den Eingang der Buchung gem\u00e4\u00df Buchstabe f) oben, soweit\u00a0<span style=\"font-size: 16px;\">dem Kunden die M\u00f6glichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger und zum Ausdruck der Reisebest\u00e4tigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abh\u00e4ngig, dass der Kunde diese M\u00f6glichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tats\u00e4chlich nutzt.<\/span><\/p><p align=\"left\">1.3 Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (\u00a7\u00a7 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreisevertr\u00e4gen nach \u00a7 651a und \u00a7 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, WhatsUp, E-Mails, \u00fcber Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen R\u00fccktritts- und K\u00fcndigungsrechte, insbesondere das R\u00fccktrittsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff.5).<\/p><p align=\"left\"><i><b>2. Bezahlung<\/b><\/i><\/p><p align=\"left\">2.1 Der Reiseveranstalter darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verst\u00e4ndlicher und hervorgehobener Weise \u00fcbergeben wurde.<\/p><p align=\"left\">Die Zahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn f\u00e4llig, sofern der Sicherungsschein \u00fcbergeben wird und das R\u00fccktrittsrecht des Reiseveranstalters aus dem in Ziffer 7 genannten Grund nicht mehr ausge\u00fcbt werden kann.<\/p><p align=\"left\">2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und\/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsf\u00e4lligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erf\u00fcllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zur\u00fcckbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag\u00a0<span style=\"font-size: 16px;\">zur\u00fcckzutreten und den Kunden mit R\u00fccktrittskosten gem\u00e4\u00df Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten.<\/span><\/p><p align=\"left\"><i><b>3. \u00c4nderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen<\/b><\/i><\/p><p align=\"left\">3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseanstalter nicht verlangt werden d\u00fcrfen und Glauben herbeigef\u00fchrt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, so dass die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeintr\u00e4chtigen.<\/p><p align=\"left\">3.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden \u00fcber Leistungs\u00e4nderungen unverz\u00fcglich nach Kenntnisnahme von dem \u00c4nderungsgrund auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger (z.B. auch durch E-Mail, SMS, WhatsUp oder Sprachnachricht) klar, verst\u00e4ndlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.<\/p><p align=\"left\">3.3 Im Falle einer erheblichen \u00c4nderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der \u00c4nderung gesetzten angemessenen Frist<\/p><p align=\"left\">- entweder die \u00c4nderung anzunehmen<\/p><p align=\"left\">- oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zur\u00fcckzutreten<\/p><p align=\"left\">- oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.<\/p><p align=\"left\">Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegen\u00fcber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertrags\u00e4nderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p><p align=\"left\">Wenn der Kunde gegen\u00fcber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte \u00c4nderung als angenommen.<\/p><p align=\"left\">Hierauf ist der Kunde in der Erkl\u00e4rung gem\u00e4\u00df Ziffer 3.2 in klarer, verst\u00e4ndlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.<\/p><p align=\"left\">3.4. Eventuelle Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt, soweit die ge\u00e4nderten Leistungen mit M\u00e4ngeln behaftet sind.<\/p><p align=\"left\">Hatte der Reiseveranstalter f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der ge\u00e4nderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag gem\u00e4\u00df \u00a7 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.<\/p><p align=\"left\"><i><b>4. R\u00fccktritt durch den Kunden vor Reisebeginn \/ R\u00fccktrittskosten<\/b><\/i><\/p><p align=\"left\">4.1 Der Kunde kann jederzeit vorzeitig vom Pauschalreisevertrag zur\u00fccktreten. Der R\u00fccktritt ist gegen\u00fcber dem Reiseveranstalter zu erkl\u00e4ren. Dem Kunden wird empfohlen, den R\u00fccktritt auf einen dauerhaften Datentr\u00e4ger zu erkl\u00e4ren.<\/p><p align=\"left\">4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zur\u00fcck oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entsch\u00e4digung verlangen, wenn der R\u00fccktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer N\u00e4he au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde auftreten, die Durchf\u00fchrung der Pauschalreise oder die Bef\u00f6rderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeintr\u00e4chtigen; Umst\u00e4nde sind unvermeidbar und au\u00dfergew\u00f6hnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht h\u00e4tten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden w\u00e4ren.<\/p><p align=\"left\">4.3 Die H\u00f6he der Entsch\u00e4digung bestimmt sich nach dem Reisepreis abz\u00fcglich des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abz\u00fcglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch den Reiseveranstalter zu begr\u00fcnden ist. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entsch\u00e4digungspauschalen unter Ber\u00fccksichtigung des Zeitraums zwischen der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung\u00a0<span style=\"font-size: 16px;\">und dem Reisebeginn sowie unter Ber\u00fccksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Gewinns durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entsch\u00e4digung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:<\/span><\/p><p><span style=\"font-family: Liberation Serif, serif;\"><span style=\"font-size: medium;\"><b>* <\/b><b>Flugpauschal-, Nur-H\u00f4tel -Buchungen, Rundreisen <\/b><b>und<\/b><b> Kreuzfahrten.<br \/><\/b>bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;<br \/>ab dem 41. Tag 35%;<br \/>ab dem 29. Tag 45%;<br \/>ab dem 21. Tag 55%;<br \/>ab dem 14. Tag 75%;<br \/>ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises.<br \/>Am Anreisetag 100% des Reisepreises. Nach Festbuchung erfolgt keine Erstattung.<\/span><\/span><\/p><p>* <b>Auto- und Schiffsreisen, Mietwagenbuchungen, Tauch-, Wander-, Ski-,Tennis-Pakete<br \/><\/b>bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;<br \/>bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30%;<br \/>bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 35%;<br \/>bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 45%;<br \/>bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 65%;<br \/>bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 80%;<br \/>ab dem 2. Tag vor Reisebeginn 85%.<\/p><p><span style=\"font-family: Liberation Serif, serif;\"><span style=\"font-size: medium;\"><b>* <\/b><b>Ferienwohnungen (je Wohneinheit), Hausbooten, Wohnmobilen <\/b><b>und Ferienanlagen<\/b><b><br \/><\/b>bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20%;<br \/>ab dem 44. Tag vor Reisebeginn 50%;<br \/>ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 85%. \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0<\/span><\/span><\/p><p><span style=\"font-family: Liberation Serif, serif;\"><span style=\"font-size: medium;\">* <\/span><\/span><span style=\"font-family: Liberation Serif, serif;\"><span style=\"font-size: medium;\"><b>R\u00fccktritts-\/Umbuchungskosten<br \/><\/b><\/span><\/span><span style=\"font-family: Liberation Serif, serif;\"><span style=\"font-size: medium;\">f\u00fcr gebuchte Ausfl\u00fcge und Eintrittskarten betragen in der Regel 100%, da es sich hierbei um eine vermittelte Reiseleistung handelt.<\/span><\/span><\/p><p align=\"left\">4.4 Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entsch\u00e4digung wesentlich niedriger ist als die von ihm geforderte Entsch\u00e4digungspauschale.<\/p><p align=\"left\">4.5 Der Reiseveranstalter beh\u00e4lt sich vor, anstelle der vorstehenden Entsch\u00e4digungspauschale eine h\u00f6here, individuell berechnete Entsch\u00e4digung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm h\u00f6here Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entsch\u00e4digungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entsch\u00e4digung unter Ber\u00fccksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abz\u00fcglich dessen, was durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirtschaftet wurde, konkret zu beziffern und zu begr\u00fcnden.<\/p><p align=\"left\">4.6 Ist der Reiseveranstalter infolge eines R\u00fccktritts zur R\u00fcckerstattung des Reisepreises verpflichtet, so hat er unverz\u00fcglich, in jedem Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung zu leisten.<\/p><p align=\"left\">4.7 Das gesetzliche Recht des Kunden, gem\u00e4\u00df \u00a7 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter, sofern dieser die Voraussetzungen f\u00fcr die Teilnahme an der Reise erf\u00fcllt, in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, durch die vorstehenden Bedingungen unber\u00fchrt bleibt. Eine solche Erkl\u00e4rung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.<\/p><p align=\"left\"><i><b>5. Umbuchungen<\/b><\/i><\/p><p align=\"left\">5.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf \u00c4nderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Bef\u00f6rderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gem\u00e4\u00df Art. 250 \u00a7 3 EGBGB gegen\u00fcber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos m\u00f6glich.<\/p><p align=\"left\">5.2 Umbuchungsw\u00fcnsche des Kunden, k\u00f6nnen, sofern ihre Durchf\u00fchrung \u00fcberhaupt m\u00f6glich ist, nur nach R\u00fccktritt vom Pauschalreisevertrag gem\u00e4\u00df Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgef\u00fchrt werden.\u00a0<span style=\"font-size: 16px;\">Dies gilt nicht bei Umbuchungsw\u00fcnschen, die nur geringf\u00fcgige Kosten verursachen.<\/span><\/p><p align=\"left\"><i><b>6. Nicht in Anspruch genommene Leistung<\/b><\/i><\/p><p align=\"left\">Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgem\u00e4\u00dfer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gr\u00fcnden, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gr\u00fcnde ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien R\u00fccktritt oder zur K\u00fcndigung des Reisevertrages berechtigt h\u00e4tten. Der Reiseveranstalter wird sich um die Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungstr\u00e4ger bem\u00fchen. Diese Verpflichtung entf\u00e4llt, wenn es sich um v\u00f6llig unerhebliche Aufwendungen handelt.<\/p><p align=\"left\"><i><b>7. R\u00fccktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl<\/b><\/i><\/p><p align=\"left\">7.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zur\u00fccktreten, wenn er<\/p><p align=\"left\">a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden sp\u00e4testens die Erkl\u00e4rung zugegangen sein muss, angegeben hat und<\/p><p align=\"left\">b) in der Reisebest\u00e4tigung die Mindestteilnehmerzahl und die sp\u00e4teste R\u00fccktrittsfrist angibt.\u00a0<span style=\"font-size: 16px;\">Ein R\u00fccktritt ist dem Kunden sp\u00e4testens an dem Tag zu erkl\u00e4ren, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebest\u00e4tigung angegeben wurde.\u00a0<\/span><span style=\"font-size: 16px;\">Sollte bereits zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverz\u00fcglich von seinem R\u00fccktrittsrecht Gebrauch zu machen.<\/span><\/p><p align=\"left\">7.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgef\u00fchrt, so hat der Reiseveranstalter unverz\u00fcglich, in jedem Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zur\u00fcckzuerstatten.<\/p><p align=\"left\"><i><b>8. K\u00fcndigung aus verhaltensbedingten Gr\u00fcnden<\/b><\/i><\/p><p align=\"left\">Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist k\u00fcndigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig st\u00f6rt oder wenn er sich in solchem Ma\u00df vertragswidrig verh\u00e4lt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten urs\u00e4chlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht. K\u00fcndigt der Reiseveranstalter, so beh\u00e4lt er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschlie\u00dflich der ihm von den Leistungstr\u00e4gern gutgebrachten Betr\u00e4ge.<\/p><p align=\"left\"><i><b>9. Mitwirkungspflichten des Reisenden<\/b><\/i><\/p><p align=\"left\">9.1 Reiseunterlagen<\/p><p align=\"left\">Der Kunde hat den Reiseveranstalter, \u00fcber den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, H\u00f4tel gutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erh\u00e4lt.<\/p><p align=\"left\">9.2 M\u00e4ngelanzeige \/ Abhilfeverlangen<\/p><p align=\"left\">Wird die Reise nicht frei von Reisem\u00e4ngeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.<\/p><p align=\"left\">Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der M\u00e4ngelanzeige keine Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsanspr\u00fcche nach \u00a7 651m BGB noch Schadensersatzanspr\u00fcche nach \u00a7 651n BGB geltend machen.<\/p><p align=\"left\">Der Reisende ist verpflichtet, seine M\u00e4ngelanzeige unverz\u00fcglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, so sind etwaige Reisem\u00e4ngel dem Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Kontaktstelle des Reiseveranstalters zur Kenntnis zu bringen; \u00fcber die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort\u00a0<span style=\"font-size: 16px;\">wird in der Reisebest\u00e4tigung unterrichtet.<\/span><\/p><p align=\"left\">Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, f\u00fcr Abhilfe zu sorgen, sofern dies m\u00f6glich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Anspr\u00fcche anzuerkennen.<\/p><p align=\"left\">9.3 Fristsetzung vor K\u00fcndigung<\/p><p align=\"left\">Will ein Kunde\/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in \u00a7 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach \u00a7 651l BGB k\u00fcndigen, so hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.<\/p><p align=\"left\">9.4 Gep\u00e4ckbesch\u00e4digung und Gep\u00e4ckversp\u00e4tung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen<\/p><p align=\"left\">(a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gep\u00e4ckverlust, -besch\u00e4digung und -versp\u00e4tung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverz\u00fcglich vor Ort mittels Schadensanzeige (\"P.I.R.\") der zust\u00e4ndigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter k\u00f6nnen die Erstattungen aufgrund internationaler \u00dcbereink\u00fcnfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgef\u00fcllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gep\u00e4ckbesch\u00e4digung binnen 7 Tagen, bei Versp\u00e4tung innerhalb von 21 Tagen,\u00a0<span style=\"font-size: 16px;\">nach Aush\u00e4ndigung zu erstatten.<\/span><\/p><p align=\"left\">(b) Zus\u00e4tzlich ist der Verlust, die Besch\u00e4digung oder die Fehlleitung von Reisegep\u00e4ck unverz\u00fcglich dem Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gem\u00e4ss Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.<\/p><p align=\"left\"><i><b>10. Beschr\u00e4nkung der Haftung<\/b><\/i><\/p><p align=\"left\">10.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters f\u00fcr Sch\u00e4den, die keine K\u00f6rpersch\u00e4den sind und nicht schuldhaft herbeigef\u00fchrt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschr\u00e4nkt. M\u00f6glicherweise dar\u00fcber hinausgehende Anspr\u00fcche nach internationalen \u00dcbereink\u00fcnften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschr\u00e4nkung unber\u00fchrt.<\/p><p align=\"left\">10.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht f\u00fcr Leistungsst\u00f6rungen, Personen- und Sachsch\u00e4den im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Vermittelte Reisen, vermittelte Ausfl\u00fcge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Messen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich und unter Angabe der Identit\u00e4t und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie f\u00fcr den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgew\u00e4hlt wurden. Die \u00a7\u00a7 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unber\u00fchrt.<\/p><p align=\"left\">Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit f\u00fcr einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufkl\u00e4rungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters urs\u00e4chlich war.<\/p><p align=\"left\"><i><b>11. Geltendmachung von Anspr\u00fcchen:<\/b><\/i> Adressat, Informationen \u00fcber Verbraucherstreitbeilegung<\/p><p align=\"left\">11.1 Anspr\u00fcche nach den \u00a7 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde\/Reisende gegen\u00fcber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger wird empfohlen.<\/p><p align=\"left\">11.2 Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz \u00fcber Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen f\u00fcr den Reiseveranstalter verpflichtend w\u00e4re, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hier\u00fcber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist f\u00fcr alle Reisevertr\u00e4ge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europ\u00e4ische Online-Streitbeilegungs-Plattform http:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr\/ hin.<\/p><p align=\"left\"><i><b>12. Informationspflichten \u00fcber die Identit\u00e4t des ausf\u00fchrenden Luftfahrtunternehmens<\/b><\/i><\/p><p align=\"left\">Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Flugg\u00e4sten \u00fcber die Identit\u00e4t des ausf\u00fchrenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden \u00fcber die Identit\u00e4t der ausf\u00fchrenden Fluggesellschaft s\u00e4mtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbef\u00f6rderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.<\/p><p align=\"left\">Steht bei der Buchung die ausf\u00fchrende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Fl\u00fcge durchf\u00fchren werden bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter wei\u00df, welche Fluggesellschaft den Flug durchf\u00fchren wird, muss er den\u00a0<span style=\"font-size: 16px;\">Kunden informieren.<\/span><\/p><p align=\"left\">Wechselt die dem Kunden als ausf\u00fchrende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden \u00fcber den Wechsel informieren. Er muss unverz\u00fcglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie m\u00f6glich \u00fcber den Wechsel unterrichtet wird.<\/p><p align=\"left\">Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, fr\u00fcher \"Black List\") ist auf folgender Internetseite abrufbar: http:\/\/ec.europa.eu\/transport\/modes\/air\/safety\/air-ban\/index_de.htm<\/p><p align=\"left\"><i><b>13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<\/b><\/i><\/p><p align=\"left\">13.1 Der Reiseveranstalter wird den Kunden\/Reisenden \u00fcber allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalit\u00e4ten des Bestimmungslandes einschlie\u00dflich der ungef\u00e4hren Fristen f\u00fcr die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie \u00fcber deren evtl.. \u00c4nderungen vor Reiseantritt unterrichten.<\/p><p align=\"left\">13.2 Der Kunde\/Reisende ist verantwortlich f\u00fcr das Beschaffen und Mitf\u00fchren der beh\u00f6rdlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von R\u00fccktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden\/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.<\/p><p align=\"left\">13.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht f\u00fcr die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten verletzt hat.<\/p><p align=\"left\">WICHTIG: Nur die deutsche Version der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ist g\u00fcltig.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-b4fb2f7 elementor-widget elementor-widget-spacer\" data-id=\"b4fb2f7\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"spacer.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-spacer\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-spacer-inner\"><\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Powred By DMV-MICE e.V. 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