Allgemeine Geschäftsbedingungen 

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 DMV-MICE e.V.  Zum Bahnhof 21 – 31311 Uetze – Deutschland

Vorstand: Dr. Abdelaziz Aabadi & Heinrich Komp

Telefon: +49 5173 9248453  

E-Mail: dmv.mice@gmail.com

Eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Hildesheim: VR 201089

Finanzamt Burgdorf
USt-IdNr.: DE 307860833

Als gemeinnützig anerkannt in Deutschland gemäß der Abgabenordnung (AO).

EMIT-Services / DMV-MICE e.V. wird von Google for Nonprofits sowie von verschiedenen nationalen und internationalen institutionellen Initiativen unterstützt.

WICHTIG: Nur die deutsche Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist gültig.

DMV-MICE e.V. bietet auf seinen Plattformen - insbesondere über www.emit-services.com - eine Angebotsvielfalt, die innovative Veranstaltungsformate und nachhaltiges Reisen einschließt. Der Verein ist Mitglied der TSS Group, dem größten Reisebüronetzwerk in Deutschland mit Sitz in Dresden : http://www.tss-group.eu.

Außerdem arbeitet sie mit nationalen und internationalen Partnern zusammen, die auf umweltfreundliches und verantwortungsbewusstes Reisen spezialisiert sind, sowie mit DMCs (Destination Management Companies). DMV-MICE e.V. positioniert sich als engagierter Akteur und Träger von innovativen Initiativen mit starken sozialen und ökologischen Auswirkungen.

Die Mitglieder und der Vorstand von DMV-MICE e.V. - Reisefachleute, Veranstaltungsorganisatoren, Digital-, Medien- und Kommunikationsexperten aus Marokko, Deutschland und anderen Ländern - bündeln ihre Kompetenzen, um gemeinsam nachhaltige und am Gemeinwohl orientierte Angebote zu entwickeln.

Unterstützung und gemeinnützige Zwecke

 EMIT-Services ist eine gemeinnützige Initiative, die von DMV-MICE e.V. getragen wird und keine kommerziellen Ziele verfolgt. Sie wird unterstützt durch das Programm Google for Nonprofitsmit dem Ziel, die Sichtbarkeit von Projekten und Inhalten mit sozialer und solidarischer Ausrichtung zu erhöhen. Diese Unterstützung wird im Einklang mit den Grundsätzen des Allgemeininteresses und ausschließlich für die satzungsgemäßen Ziele des Vereins verwendet.

Wir danken Ihnen für Ihren Besuch auf unseren Seiten und Ihr Interesse an unseren Initiativen.

Jede Person, Organisation oder Körperschaft kann die von EMIT-Services / DMV-MICE e.V. angebotenen Dienste für persönliche, berufliche, assoziative oder Bildungszwecke nutzen. Der Zugang zu diesen Diensten unterliegt den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

DMV-MICE e.V. ist eine anerkannte gemeinnützige Organisation, die als Inkubator für Startups in Marokko, Europa und Afrika fungiert. Der Verein fungiert außerdem als Finanzierungsvermittler und unterstützt die Politik für Beschäftigung, Eingliederung und solidarische wirtschaftliche Entwicklung in diesen Regionen.

Alle durch den Verkauf erzielten Einnahmen werden vollständig reinvestiert, um soziales Unternehmertum, Solidarwirtschaft, Bildung und andere gemeinnützige Projekte in Deutschland, Marokko und den Partnerländern zu unterstützen.

EMIT-Services / DMV-MICE e.V. legt großen Wert auf faire, transparente und verantwortungsvolle Vertragsbeziehungen sowie auf eine vollständige und faire Information seiner Kunden, Partner und Begünstigten. Wir verpflichten uns, die Grundsätze der Ethik, der sozialen Verantwortung und der finanziellen Transparenz einzuhalten.

In diesem Sinne fördert EMIT-Services / DMV-MICE e.V. aktiv umweltfreundliche Praktiken und bemüht sich, den CO2-Fußabdruck seiner Aktivitäten zu verringern, insbesondere durch die Wahl engagierter Partner, den freiwilligen Ausgleich von Emissionen und die Sensibilisierung der Teilnehmer für die Herausforderungen der nachhaltigen Entwicklung.

Die folgenden Bestimmungen sind in Ergänzung zu den Artikeln 651a bis 651y des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und den Artikeln 250 und 252 des Einführungsgesetzes zum BGB (EGBGB) Bestandteil des zwischen dem Kunden und EMIT-Services / DMV-MICE e.V. geschlossenen Pauschalreisevertrages.

Wir laden alle Interessengruppen ein, zu dieser kollektiven Dynamik beizutragen, indem sie Inklusion, Solidarität und die Erhaltung der natürlichen Ressourcen unterstützen.

DMV-MICE e.V. – Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand 10. Januar 2024

WICHTIG: Nur die deutsche Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist gültig.
WICHTIG: Nur die deutsche Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist verbindlich.
WICHTIG: Nur die deutsche Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist rechtlich bindend.

Abschluss des Reisevertrags

1. Abschluss des Pauschalreisevertrags / Haftung für Mitreisende

1.1. Die Buchung kann schriftlich über Ihr Reisebüro, direkt per Telefon, E-Mail oder online bei EMIT-Services / DMV-MICE e.V. erfolgen. Mit dem Absenden Ihrer Buchung bieten Sie EMIT-Services / DMV-MICE e.V. den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

Als gemeinnütziger Verein verfolgt DMV-MICE e.V. keine kommerziellen Ziele. Er handelt als engagierte Organisation, die dem Gemeinwohl dient, indem sie verantwortungsvolle und nachhaltige Reisen anbietet.

Für alle Buchungen gelten die folgenden Bedingungen:

a) Die Grundlage des Angebots bilden die Reisebeschreibung und alle zusätzlichen Informationen, die zum Zeitpunkt der Buchung verfügbar sind.

b) Wenn Sie für andere Teilnehmer buchen, verpflichten Sie sich, für deren vertragliche Verpflichtungen wie für Ihre eigenen zu haften, vorausgesetzt, Sie haben diese Haftung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen.

c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Ihrem Antrag ab, so stellt dies ein neues Angebot von EMIT-Services / DMV-MICE e.V. dar, das für zehn Tage gültig ist. Der Vertrag kommt auf dieser neuen Grundlage zustande, wenn Sie das Angebot durch ausdrückliche Erklärung oder Zahlung innerhalb der Frist annehmen, nachdem Sie über die Änderung und die vorvertraglichen Pflichten des Anbieters informiert worden sind.

d) Die von EMIT-Services / DMV-MICE e.V. mitgeteilten vorvertraglichen Informationen über die wesentlichen Merkmale der Leistungen, den Preis, etwaige Zusatzkosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornierungsbedingungen (gemäß Artikel 250 § 3 Nr. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden Bestandteil des Vertrages, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.

1.2. Für online getätigte Buchungen gilt Folgendes:

a) Mit dem Absenden seiner Buchung (Reiseantrag) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter verbindlich den Abschluss eines Pauschalreisevertrags an.

b) Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald der Kunde die vom Reiseveranstalter ausgestellte Reisebestätigung erhalten hat. Diese Bestätigung wird dem Kunden sofort nach Vertragsabschluss oder innerhalb einer angemessenen Frist auf einem dauerhafte Unterstützung (z. B. per E-Mail oder auf Papier) in einer Weise, die es ihm ermöglicht, sie unverändert aufzubewahren und während eines angemessenen Zeitraums einzusehen. Wird der Vertrag in gleichzeitiger physischer Anwesenheit oder außerhalb der Geschäftsräume des Reiseveranstalters geschlossen, kann der Kunde eine Bestätigung verlangen in Papierformgemäß Artikel 250 § 6 Absatz 1 Satz 2 EGBGB.

c) Der elektronische Buchungsprozess wird auf der dafür vorgesehenen Oberfläche klar und schrittweise erklärt.

d) Vor dem Absenden der Buchung hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, seine Eingaben zu überprüfen, zu ändern oder zu löschen oder das Formular vollständig zurückzusetzen. Die entsprechenden Funktionalitäten sind deutlich gekennzeichnet.

e) Welche Sprachen für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehen, wird im Laufe des Buchungsprozesses angegeben.

f) Wenn der Vertragstext vom Reiseveranstalter aufbewahrt wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit des späteren Zugriffs darauf informiert.

g) Durch Klicken auf die Schaltfläche „ Reservierung mit Zahlungspflicht “ (oder eine gleichwertige Formulierung) unterbreitet der Kunde ein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss des Pauschalreisevertrags.

h) Der Eingang der Buchungsanfrage wird umgehend elektronisch bestätigt. immédiatement par voie électroniqueDiese Bestätigung stellt jedoch noch keine Vertragsannahme dar..

i) Der Vertrag gilt erst mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger als abgeschlossen.

j) Wird die Reisebestätigung unmittelbar nach Absenden der Buchung auf dem Bildschirm angezeigt,so kommt der Vertrag zu diesem Zeitpunkt zustande. In diesem Fall ist eine gesonderte Empfangsbestätigung gemäß Punkt h) nicht erforderlich, sofern dem Kunden die Möglichkeit gegeben wird, diese Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zu speichern oder auszudrucken. Die Wirksamkeit des Vertrags ist nicht davon abhängig, Die Wirksamkeit des Vertrags ist nicht davon abhängig, ob der Kunde diese Speicher- oder Druckfunktion tatsächlich nutzt.

1.3 Kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen über Pauschalreisen

Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) kein Widerrufsrecht für im Fernabsatz geschlossene Pauschalreiseverträge im Sinne der §§ 651a und 651c BGB besteht. Dies betrifft Verträge, die per Post, Katalog, Telefon, WhatsApp, E-Mail, SMS sowie über audiovisuelle Medien, Telemedien und Online-Plattformen abgeschlossen werden.

Es gelten ausschließlich die gesetzlichen Rücktritts und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe auch Punkt 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

Zahlung

2.1 Der Reiseveranstalter darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur dann fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Absicherungsvertrag besteht und der Kunde einen klaren, verständlichen und deutlich sichtbaren Sicherungsschein erhalten hat,der den Namen und die Kontaktdaten des Absicherers enthält.

Die Zahlung ist vier Wochen vor Reisebeginn fällig,sofern der Sicherungsschein übergeben wurde und das Rücktrittsrecht des Veranstalters gemäß Ziffer 7 nicht mehr besteht.

2.2 Zahlt der Kunde die vereinbarte Anzahlung und/oder den Restbetrag nicht fristgerecht, obwohl der Reiseveranstalter zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht wird, kann der Reiseveranstalter nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzungvom Vertrag zurücktreten und vom Vertrag zurücktreten und Stornogebühren gemäß Ziffern 4.2 bis 4.5 verlangen.

3. Änderungen des Vertrags vor der Abreise (ausgenommen Reisepreis)

3. Änderungen des Vertrags vor der Abreise (ausgenommen Reisepreis)

3.1 Änderungen wesentlicher Merkmale der Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss auftreten und nicht auf ein Verschulden oder eine bösgläubige Handlung des Reiseveranstalters zurückzuführen sind, sind vor Reisebeginn zulässig, sofern sie geringfügig sind und den Gesamtcharakter der Reise nicht wesentlich verändern.

3.2 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich, sobald der Änderungsgrund bekannt wird, auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS, WhatsApp oder Sprachnachricht) klar, verständlich und gut sichtbar zu informieren.

3.3 Im Falle einer wesentlichen Änderung eines zentralen Bestandteils des Reisevertrags oder bei Nichterfüllung besonderer, im Vertrag festgehaltener Kundenwünsche, hat der Kunde das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist, die der Reiseveranstalter bei der Änderungsmitteilung angibt:

  • die vorgeschlagene Änderung anzunehmen,

  • den Pauschalreisevertrag kostenfrei zu stornieren,

  • oder die Teilnahme an einer vom Veranstalter angebotenen Ersatzreise zu verlangen.

Der Kunde ist frei in seiner Entscheidung, ob und wie er auf die Mitteilung reagiert. Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Rückmeldung, gilt die Änderung als angenommen.

Der Kunde muss in der Mitteilung gemäß Punkt 3.2 klar, verständlich und gut sichtbar auf diese Folge hingewiesen werden.

4. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn / Stornogebühren

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Reiseveranstalter schriftlich mitzuteilen (per Post, E-Mail oder einem anderen dauerhaften Datenträger).

4.2 Im Falle des Rücktritts vor Reisebeginn verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen, es sei denn, am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe treten unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände ein, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen.

4.3 Die Entschädigung richtet sich nach dem Zeitraum zwischen Rücktritt und Reisebeginn sowie nach den eingesparten Aufwendungen und der möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen. Sofern im Vertrag keine andere Regelung getroffen wurde, gelten folgende Pauschalen:

  • Bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Gesamtreisepreises

  • 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 40 %

  • 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 60 %

  • 7 bis 1 Tag vor Reisebeginn: 80 %

  • Bei Stornierung am Abreisetag oder Nichterscheinen (No-Show)no-showwird der volle Buchungsbetrag (100 %) in Rechnung gestellt.

    Im Falle höherer Gewalt,die ordnungsgemäß begründet wurde, kann der Reiseveranstalter jedoch nach eigenem Ermessen und nach Prüfung des Falls eine kulante Geste (wie eine Teilerstattung, eine Gutschrift oder eine Terminverschiebung) in Betracht ziehen.

4.4 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Reiseveranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geltend gemachte Pauschale.

4.5 Wenn auf Wunsch des Kunden ein Dritter anstelle des ursprünglichen Teilnehmers die Reise antritt, kann der Reiseveranstalter eine angemessene Bearbeitungsgebühr erheben. Der ursprüngliche und der ersetzende Teilnehmer haften gesamtschuldnerisch für den Reisepreis sowie für eventuelle Mehrkosten infolge der Umbuchung.

Änderungen an der Buchung

5.1 Nach Vertragsabschluss hat der Kunde keinen automatischen Anspruch auf Änderung des Abreisedatums, des Reiseziels, des Abfahrtsortes, der Unterkunft oder des Transportmittels (Umbuchung).
Dies gilt nicht, wenn die Änderung aufgrund einer fehlenden, fehlerhaften oder unzureichenden vorvertraglichen Information durch den Veranstalter gemäß § 250 Abs. 3 EGBGB erforderlich ist. In diesem Fall ist die Änderung kostenlos.

5.2 Änderungswünsche des Kunden können, sofern sie realisierbar sind, nur berücksichtigt werden, indem der ursprüngliche Vertrag gemäß den Bestimmungen in Punkt 4 gekündigt und anschließend eine neue Buchung vorgenommen wird.
Diese Bestimmung gilt nicht für geringfügige Änderungen, die nur mit unerheblichen Kosten verbunden sind.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne im Reisevertrag enthaltene Leistungen aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, obwohl der Veranstalter bereit und in der Lage war, diese vertragsgemäß zu erbringen, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.
Dies gilt nicht, wenn die Umstände einen gesetzlichen Rücktritts- oder Kündigungsanspruch ohne Kosten rechtfertigen.
Der Veranstalter bemüht sich jedoch, ersparte Aufwendungen von den betreffenden Leistungsträgern zurückzufordern. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Beträge handelt.

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1 Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann vom Reisevertrag wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur zurücktreten, wenn:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Rücktrittszeitpunkt in den vorvertraglichen Informationen angegeben wurden, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden;

b) Diese Angaben auch in der Reisebestätigung enthalten sind.

Der Rücktritt muss dem Kunden spätestens zu dem dort genannten Zeitpunkt mitgeteilt werden.
Erkennt der Veranstalter früher, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, ist er verpflichtet, sein Rücktrittsrecht unverzüglich auszuüben.

7.2 Rückerstattungsanspruch
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, ist der Veranstalter verpflichtet, dem Kunden alle bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zurückzuerstatten.

8. Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens

Der Veranstalter kann den Pauschalreisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung den Reiseverlauf nachhaltig stört oder sich so verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.
Dies gilt nicht, wenn das Fehlverhalten auf einem Verstoß des Veranstalters gegen seine Informationspflichten beruht.

Im Falle einer Kündigung behält der Veranstalter den Anspruch auf den vollen Reisepreis, muss jedoch:

  • ersparte Aufwendungen sowie

  • etwaige Vorteile durch anderweitige Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen, einschließlich Erstattungen von Leistungsträgern, anrechnen lassen.

9. Mitwirkungspflichten des Reisenden

9.1 Reiseunterlagen
Der Reisende ist verpflichtet, den Reiseveranstalter unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugticket, Hotelvoucher) nicht innerhalb der vom Veranstalter angegebenen Frist erhält.

9.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Stellt der Reisende einen Reisemangel fest, kann er Abhilfe verlangen.
Unterlässt er schuldhaft die Mängelanzeige, kann er weder eine Minderung des Reisepreises gemäß § 651m BGB noch Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.
Der Reisemangel ist unverzüglich dem Vertreter des Veranstalters vor Ort mitzuteilen, sofern ein solcher vorhanden ist.
Ist kein Vertreter vorhanden oder vertraglich vorgesehen, muss der Mangel direkt dem Veranstalter gemeldet werden (Kontaktangaben siehe Reisebestätigung).
Der Vertreter ist zur Abhilfe berechtigt, aber nicht zur Anerkennung von Ansprüchen bevollmächtigt.

9.3 Fristsetzung vor Kündigung
Will der Reisende den Vertrag wegen eines erheblichen Reisemangels (§ 651i Abs. 2 BGB) kündigen, muss er dem Veranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen (§ 651l BGB), es sei denn, der Veranstalter verweigert Abhilfe oder sofortige Hilfe ist notwendig.

9.4 Gepäckschäden oder -verspätung – Besondere Vorschriften
(a) Gepäckverlust, -beschädigung oder -verspätung bei Flugreisen ist der zuständigen Fluggesellschaft unverzüglich mittels Property Irregularity Report (P.I.R.) am Flughafen anzuzeigen.
Ohne diese Anzeige kann ein Anspruch auf Entschädigung gemäß internationalen Übereinkommen ausgeschlossen sein.
Meldepflicht:

  • 7 Tage bei Beschädigung,

  • 21 Tage bei verspäteter Auslieferung (ab Übergabe des Gepäcks).

(b) Zusätzlich zur Anzeige bei der Airline muss der Vorfall auch dem Reiseveranstalter, dessen Vertreter oder Kontaktperson unverzüglich gemeldet werden.
Diese Meldung ersetzt jedoch nicht die fristgerechte Anzeige bei der Fluggesellschaft gemäß Punkt (a).

10. Haftungsbeschränkung

10.1 10.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die keine Körperschäden sind und weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Weitergehende Ansprüche auf Grundlage internationaler Übereinkommen oder gesetzlicher Vorschriften, die auf solchen beruhen, bleiben von dieser Beschränkung unberührt.

10.2 10.2 Der Veranstalter haftet nicht für Störungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die eindeutig als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, wie z. B.:

  • fakultative Ausflüge,

  • Sportveranstaltungen,

  • kulturelle Veranstaltungen oder Events (z. B. Theater, Messen, Ausstellungen),

wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung eindeutig als Fremdleistungen mit Angabe von Namen und Adresse des jeweiligen Anbieters bezeichnet sind und erkennbar nicht Bestandteil der vom Veranstalter angebotenen Pauschalreise sind, sondern vom Reisenden separat ausgewählt wurden.

Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hiervon unberührt.

Eine Haftung des Veranstalters besteht jedoch dann, wenn der Schaden aus der Verletzung von Informations-, Beratungs- oder Organisationspflichten resultiert.

11. Beschwerden – Ansprechpartner – Hinweis zur Streitbeilegung

11.1 11.1 Ansprüche gemäß § 651i Abs. 3 Nr. 2 sowie Nr. 4 bis 7 BGB sind direkt an den Reiseveranstalter zu richten.
Es wird dringend empfohlen, solche Beschwerden schriftlich auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail oder Einschreiben) einzureichen.

11.2 Im Hinblick auf das deutsche Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen weist der Reiseveranstalter darauf hin, dass er nicht an einem freiwilligen Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt.
Sollte eine Teilnahme nach Veröffentlichung dieser Bedingungen gesetzlich verpflichtend werden, wird der Veranstalter seine Kunden entsprechend informieren.

Für online abgeschlossene Verträge verweist der Veranstalter auf die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission (OS-Plattform):
👉 http://ec.europa.eu/consumers/odr/

12. Informationspflicht über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft

Gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die ausführende Fluggesellschaft ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der Fluggesellschaft(en) zu informieren, die die im Rahmen der Reise vorgesehenen Flüge durchführen.

Ist die ausführende Fluggesellschaft zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht bekannt, muss der Veranstalter dem Kunden diejenige(n) Fluggesellschaft(en) mitteilen, die voraussichtlich eingesetzt wird/werden.

Sobald dem Veranstalter die tatsächliche ausführende Fluggesellschaft bekannt ist, hat er den Kunden unverzüglich zu informieren.

Bei einem nachträglichen Wechsel der ursprünglich benannten Fluggesellschaft ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden so schnell wie möglich über die Änderung zu unterrichten und alle zumutbaren Schritte zu unternehmen, um die zeitnahe Übermittlung der Information sicherzustellen.

Die Liste der in der EU gesperrten Fluggesellschaften („schwarze Liste“) ist einsehbar unter:
👉 http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

13.1 Vor Vertragsabschluss informiert der Reiseveranstalter den Kunden/Reisenden über die allgemeinen Pass- und Visumserfordernisse sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten am Reiseziel, einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung von Visa. Er verpflichtet sich außerdem, den Kunden über etwaige Änderungen dieser Vorschriften vor Reiseantritt zu unterrichten.

13.2 Der Kunde/Reisende ist selbst dafür verantwortlich, alle von den Behörden geforderten Reisedokumente mitzuführen, die Impf- und Gesundheitsvorschriften sowie Zoll- und Devisenvorschriften einzuhalten.
Etwaige Nachteile (z. B. Einreiseverweigerung, Stornokosten), die sich aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften ergeben, gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, sie beruhen auf einer fehlenden, unrichtigen oder unzureichenden Information durch den Reiseveranstalter.

13.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Nichterteilung oder verspätete Erteilung von Visa durch die zuständigen diplomatischen Vertretungen, auch wenn er mit der Beschaffung beauftragt wurde – es sei denn, er hat seine eigenen Pflichten verletzt.